Erstellung von Schutzwürdigkeitsgutachten in Thüringen

Unser Büro wurde 2020 mit der Erstellung zweier Schutzwürdigkeitsgutachten für die Ausweisung von Naturschutzgebieten gemäß § 23 BNatSchG in Thüringen betraut. Als Grundlage dienen hierbei faunistische und pflanzensoziologische Kartierungen, die im Jahr 2020 durchgefürt wurden. Folgende Artengruppen wurden genauer beleuchtet: Avifauna, Heuschrecken, Laufkäfer, Reptilien, Fledermäuse und Schmetterlinge. Die Kartierung der Pflanzen wurde durch eine Biotop- und Lebensraumtypenkartierung ergänzt.