Landschaftsplanung


Artenschutzprüfungen

Aus § 44 BNatSchG ergibt sich die Rechtspflicht, Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen zu prüfen. In mehreren Schritten werden im Zuge einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zunächst die Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Wirkbereich eines Vorhabens recherchiert und anschließend das Eintreten von Verbotstatbeständen geprüft. Die ASP enthält zudem umzusetzende Artschutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Hinweise zur Berücksichtigung von sonstigen Artenschutzbelangen.