Landschaftsplanung
Landschaftspläne
Landschaftspläne sind Instrumente der Landschaftsplanung auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Sie orientieren sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und stellen konkrete räumliche und inhaltliche Erfordernisse sowie abzuleitende Maßnahmen dar, mit denen ein Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, für unbebaute Feldflur sowie für Wald- und Naturschutzflächen abgesteckt wird.
Landschaftspläne sind im Sinne des Gegenstromprinzips zugleich flächengenaue Konkretisierung von Landschaftsrahmenplänen und Grundlage für deren Erstellung. Er wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung speziell die Flächennutzungsplanung. Sie überspannen hierbei einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.