Windenergie
Schallgutachten
Bestimmung der Schallimmissionswerte – Schallgutachten für Windenergieanlagen
Der § 1 BImSchG schreibt vor, „Menschen (…) vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen“. Zur Prüfung der möglichen schädlichen Umwelteinwirkungen von geplanten Windanlagen bieten wir die Erstellung von Schallgutachten nach den Vorgaben der TA-Lärm und DIN ISO 9613-2 sowie der TR 1 (FGW) an. Je nach Ländervorschrift werden die Gutachten nach den aktuellen LAI–Hinweisen (Interimsverfahren) erstellt.